Bürgerinitiative Wohlbach

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Bröring fordert in Schreiben an Innenminister Gesetzesänderung


Pressemitteilungen 
01.10.10  
Bröring fordert in Schreiben an Innenminister Gesetzesänderung  
Landrat: „Vertrauen in Verwaltungshandeln nicht beeinträchtigen“[Bedingter Umbruch]– Interessenskonflikte von vornherein vermeiden  
Meppen. Der Landkreis Emsland hat sich im Zusammenhang mit Anträgen zu Tiermastställen u. a. in Bockhorst an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gewandt. Landrat Hermann Bröring macht in dem Schreiben an den Innenminister  Uwe Schünemann deutlich, dass die Regelungen zur Inkompatibilität (Befangenheit von Ratsmitgliedern) verschärft werden müssten.  
Landrat Bröring ist der Auffassung, dass das geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht ausreicht: „Der 1996 aufgehobene Grundsatz des Mitwirkungsverbots von Ratsmitgliedern in eigenen Angelegenheiten muss wieder angewandt werden. Für den Landrat sei am Beispiel Bockhorst deutlich geworden, dass das geltende Kommunalrecht nicht tragbar und dem Bürger auch nicht zu vermitteln ist. Das Vertrauen der Bürger in eine objektive und unabhängige Entscheidung eines Rates sei stark beeinträchtigt. Insofern bittet der Landrat darum, in das jetzige Gesetzgebungsverfahren für das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz eine Regelung aufzunehmen, die die Ausschließungsgründe für die Mitwirkung von Ratsmitgliedern bei Entscheidungen wesentlich verschärft. Die derzeitige Rechtslage führe eindeutig zu einer Politikverdrossenheit, „weil das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit des Verwaltungshandelns verletzt wird“, betont der Landrat.  
Inkompatibilität bedeutet u. a., dass eine Person nicht ein Amt und gleichzeitig einen Beruf, der im Kompetenzbereich des Amtes liegt oder anderweitig zu Interessenskonflikten mit dem Amt führen kann, ausüben soll.  
Anlass des Schreibens des Landkreises Emsland ist der Unmut der Bürger über die Art und Weise, in der die Gemeinde Bockhorst ihr Einvernehmen zu zwei geplanten Hähnchenmastställen erteilt hat. Der Ratsherr, der zugleich Bauherr der Anlage ist, und der Bürgermeister, der bei dem mit der Planung der Anlage betrauten gemeinnützigen Unternehmen beschäftigt ist, haben über das Bauvorhaben mit abgestimmt. Nach der derzeit gültigen Niedersächsischen Gemeindeordnung unterliegen weder der Bauherr (Ratsmitglied) noch der Planer (Bürgermeister) dem so genannten Mitwirkungsverbot. In den Ausführungsbestimmungen heißt es dazu: Die Gemeinde ist nicht die genehmigungspflichtige Behörde, womit durch das Einvernehmen durch den Rat kein direkter Vorteil eintritt. Der Bauantrag wird über die Gemeinde an die Genehmigungsbehörde - dies ist der Landkreis Emsland – weitergegeben, und erst dort entschieden. „Eine solche Logik ist dem Bürger nicht zu vermitteln“, sagt Bröring.  
„Dass sich durch die in diesem konkreten Fall vorhandenen Interessensüberschneidungen der Unmut der Bürger regt und die Planungen zu den Tiermastställen Widerspruch hervorrufen, ist meines Erachtens nachvollziehbar. Die bestehende Rechtslage muss daher dringend geändert werden. Vorwürfe einer Vorteilsnahme könnten damit von vornherein vermieden werden. Ich denke hier gilt es auch, die vielen ehrenamtlichen Ratsmitglieder, die mit großem Verantwortungsbewusstsein ihren Aufgaben in den Städten, Gemeinden und Landkreisen nachgehen, zu schützen“, so Bröring. Er werde sich auch bei den emsländischen Landtagsabgeordneten für eine Gesetzesänderung einsetzen. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen