Bürgerinitiative Wohlbach

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Bröring fordert in Schreiben an Innenminister Gesetzesänderung


Pressemitteilungen 
01.10.10  
Bröring fordert in Schreiben an Innenminister Gesetzesänderung  
Landrat: „Vertrauen in Verwaltungshandeln nicht beeinträchtigen“[Bedingter Umbruch]– Interessenskonflikte von vornherein vermeiden  
Meppen. Der Landkreis Emsland hat sich im Zusammenhang mit Anträgen zu Tiermastställen u. a. in Bockhorst an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gewandt. Landrat Hermann Bröring macht in dem Schreiben an den Innenminister  Uwe Schünemann deutlich, dass die Regelungen zur Inkompatibilität (Befangenheit von Ratsmitgliedern) verschärft werden müssten.  
Landrat Bröring ist der Auffassung, dass das geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht ausreicht: „Der 1996 aufgehobene Grundsatz des Mitwirkungsverbots von Ratsmitgliedern in eigenen Angelegenheiten muss wieder angewandt werden. Für den Landrat sei am Beispiel Bockhorst deutlich geworden, dass das geltende Kommunalrecht nicht tragbar und dem Bürger auch nicht zu vermitteln ist. Das Vertrauen der Bürger in eine objektive und unabhängige Entscheidung eines Rates sei stark beeinträchtigt. Insofern bittet der Landrat darum, in das jetzige Gesetzgebungsverfahren für das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz eine Regelung aufzunehmen, die die Ausschließungsgründe für die Mitwirkung von Ratsmitgliedern bei Entscheidungen wesentlich verschärft. Die derzeitige Rechtslage führe eindeutig zu einer Politikverdrossenheit, „weil das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit des Verwaltungshandelns verletzt wird“, betont der Landrat.  
Inkompatibilität bedeutet u. a., dass eine Person nicht ein Amt und gleichzeitig einen Beruf, der im Kompetenzbereich des Amtes liegt oder anderweitig zu Interessenskonflikten mit dem Amt führen kann, ausüben soll.  
Anlass des Schreibens des Landkreises Emsland ist der Unmut der Bürger über die Art und Weise, in der die Gemeinde Bockhorst ihr Einvernehmen zu zwei geplanten Hähnchenmastställen erteilt hat. Der Ratsherr, der zugleich Bauherr der Anlage ist, und der Bürgermeister, der bei dem mit der Planung der Anlage betrauten gemeinnützigen Unternehmen beschäftigt ist, haben über das Bauvorhaben mit abgestimmt. Nach der derzeit gültigen Niedersächsischen Gemeindeordnung unterliegen weder der Bauherr (Ratsmitglied) noch der Planer (Bürgermeister) dem so genannten Mitwirkungsverbot. In den Ausführungsbestimmungen heißt es dazu: Die Gemeinde ist nicht die genehmigungspflichtige Behörde, womit durch das Einvernehmen durch den Rat kein direkter Vorteil eintritt. Der Bauantrag wird über die Gemeinde an die Genehmigungsbehörde - dies ist der Landkreis Emsland – weitergegeben, und erst dort entschieden. „Eine solche Logik ist dem Bürger nicht zu vermitteln“, sagt Bröring.  
„Dass sich durch die in diesem konkreten Fall vorhandenen Interessensüberschneidungen der Unmut der Bürger regt und die Planungen zu den Tiermastställen Widerspruch hervorrufen, ist meines Erachtens nachvollziehbar. Die bestehende Rechtslage muss daher dringend geändert werden. Vorwürfe einer Vorteilsnahme könnten damit von vornherein vermieden werden. Ich denke hier gilt es auch, die vielen ehrenamtlichen Ratsmitglieder, die mit großem Verantwortungsbewusstsein ihren Aufgaben in den Städten, Gemeinden und Landkreisen nachgehen, zu schützen“, so Bröring. Er werde sich auch bei den emsländischen Landtagsabgeordneten für eine Gesetzesänderung einsetzen. 
Pressemitteilungen 
22.10.10  
Kreis fordert künftig Gutachten über zusätzliche Keimbelastung bei Stallbauten 
Gutachten dient der Gesundheitsvorsorge  
Meppen. „Eine noch im Entwurf vorliegende Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und zwei OVG-Beschlüsse aus diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen geben uns nun die Möglichkeit, auf die immer wieder auch vom Landkreis Emsland aufgeworfenen Fragen zur möglichen Gesundheitsbelastung durch Emissionen (Bioaerosole) aus Tiermastställen Antworten zu finden und eine aktive Gesundheitsvorsorge zu betreiben“, erklärt Landrat Hermann Bröring. „Auf der Basis dieses Richtlinienentwurfs 4250 werden wir zukünftig vor der Errichtung neuer Anlagen ein Gutachten einfordern, das über mögliche zusätzliche Keimbelastungen Auskunft gibt. Bei der Gutachtenforderung ist besonderes der Abstand zur nächsten Bebauung (mindestens 500 Meter) zu berücksichtigen.“  
Bestätigt in der Anwendung des VDI-Richtlinienentwurfs sieht sich der Landkreis Emsland anhand der jüngsten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Mastställe. Das OVG hat im Rahmen seiner Entscheidungen vom 14.1.2010 und 10.5.2010 auf die erst im Entwurf vorliegende VDI-Richtlinie 4250 zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch Bioaerosole zurückgegriffen und ausgeführt, dass insoweit die Behörde gefordert ist, Vorsorge zu betreiben.  
Der Entwurf der Richtlinie befasst sich mit der zusätzlichen Belastung der Luft durch Mikroorganismen, die aus Tierhaltungen hervorgehen können und schlägt entsprechende Mindestabstände zur nächsten Bebauung vor.  
Der Entwurf geht damit über die Abstandsregelungen der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) hinaus: „Ein beispielhafter Stall im Landkreis Emsland mit 84.000 Hähnchen hat nach TA Luft einen Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von 264 Metern einzuhalten (Geruchsbelastung); der Abstand zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen beträgt hingegen 412 Meter (Ammoniakbelastung). Für den Bürger ist nicht nachvollziehbar, dass der Abstand zu seinem Wohnhaus geringer sein darf als zum benachbarten Wald“, erläutert Bröring. Der Entwurf der VDI-Richtlinie sieht nun zur Gesundheitsvorsorge z. B. den Abstand von Geflügelhaltung zu Wohnbebauung von 500 Metern vor, bei der Schweinemast beträgt dieser Abstand 350 Meter. Wird dieser Radius unterschritten, ist ein entsprechendes Gutachten erforderlich, das nachweist, dass keine Zusatzbelastungen entstehen bzw. technische Maßnahmen vorschlägt, die die zusätzlichen Belastungen ausschließen.  
Im Jahre 2000 brachte das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ein Untersuchungsprogramm zur Bewertung von Bioaerosolen aus Anlagen der Intensivtierhaltung auf den Weg. Seinerzeit hatte der Landkreis Emsland die Aufnahme in das Programm ausdrücklich begrüßt und sich davon konkrete Handlungsanweisungen für den vorbeugenden Gesundheitsschutz erhofft. Die Ergebnisse der Studie (abgeschlossen im Jahre 2005) und anderer Untersuchungen finden nun endlich Berücksichtigung im Entwurf der VDI-Richtlinie, die erstmals für die Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen greifbare Handlungsanweisungen formuliert.  
„Wir gehen davon aus, dass diese VDI-Richtlinie in absehbarer Zeit für das gesamte Bundesgebiet verbindlichen Charakter erlangt. Wir fühlen uns aber ausdrücklich durch die beiden Beschlüsse des OVG ermuntert, bereits heute im Interesse eines vorbeugenden  Gesundheitsschutzes wie er im Bundesimmissionsschutzgesetz (Paragraph 5, Absatz 1, Satz 2) gefordert wird, die Handlungsempfehlungen anzuwenden“, so Bröring weiter. Der Landkreis geht davon aus, dass im Rahmen einer möglichen gerichtlichen Prüfung dieser Vorsorgecharakter Bestätigung findet. „Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nur das Bundesimmissionsschutzgesetz den Vorsorgetatbestand kennt und insoweit künftig auch bei Anträgen für Stallanlagen nach Baurecht ein solches Gutachten nicht gefordert werden kann“, konkretisiert der Landrat abschließend.  

Pressemitteilungen 
13.10.10  
Brandschutzgutachten künftig erforderlich 
Mastställe: Zusätzliche Auflagen zur verbesserten Tierrettung  
Meppen. Künftig müssen alle Antragsteller von Tiermastställen im Emsland ein Brandschutzgutachten vorlegen. Dies teilte Landrat Hermann Bröring gestern mit. Hintergrund ist das Genehmigungsverfahren in Bockhorst, bei dem Einwender erstmals den Vorrang des Tierschutzes in Massentierhaltungsanlagen in einem Brandfall eingebracht haben. „Nach umfassender Prüfung hat der Landkreis Emsland sich entschieden, von den Antragstellern ein umfassendes Brandschutzkonzept eines unabhängigen Sachverständigen hinsichtlich der allgemeinen Schutzziele nach der Niedersächsischen Bauordnung, aber insbesondere im Hinblick auf die Tierrettung, zu fordern“, sagt Landrat Hermann Bröring.  
„Die Argumente der Einwender werfen einen Zielkonflikt zwischen den Tierschutzbedingungen nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Niedersächsischen Bauordnung auf. Wie dieser rechtliche Spannungsbogen gelöst werden soll, wird derzeit geprüft“, sagt Bröring. Es handele sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, die nicht allein den Landkreis Emsland betreffe, sondern auch alle anderen Genehmigungsbehörden des Landes.[Bedingter Umbruch][Bedingter Umbruch]„Die von den Einwendern eingebrachte Forderung, den Tierschutz im Brandfall stärker voran zu stellen, nehmen wir nun zum Anlass, zwei Aspekte zu prüfen, um eine größere Rechtssicherheit zu erlangen. Zum einen wird der Landkreis Emsland in einem unabhängigen Rechtsgutachten grundsätzlich klären lassen, ob die von den Einwendern vorgetragenen Belange des Tierschutzes hinreichend in der Niedersächsischen Bauordnung abgedeckt sind. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob die Bestimmungen der Nutztierhaltungsverordnung sowie der Niedersächsischen Bauordnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes entsprechen und ob bei der Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen diese als landwirtschaftliche oder als gewerbliche Anlagen zu betrachten sind“, so der Landrat weiter. Letzteres würde einen erheblich höheren Aufwand bei Planung und Bau der Anlage notwendig machen und gegebenenfalls, zumindest nach vorläufiger Betrachtung, dem Tierschutz mehr Rechnung tragen.  
Unabhängig von dieser Grundsatzfrage werde zudem vorab schon jetzt jeder Antragsteller verpflichtet, durch einen Sachverständigen ein Gutachten zum Brandschutz in den Stallanlagen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten muss ein technisches Konzept ausweisen, das die Rettung von Tieren im Brandfall innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ermöglicht. Für die Frage des Brandschutzes komme es darauf an, welches brennbare Material an welcher Stelle im und am Stall enthalten ist. Die Problematik von Photovoltaikanlagen und der sicheren Aufheizung von Ställen beispielsweise werde durch entsprechende zusätzliche Brandschutzauflagen berücksichtigt und gelöst. Diese Anforderungen müssen nicht nur bei neuen Antragsverfahren, sondern auch in bereits laufenden Verfahren erfüllt werden. „Nur wenn u. a. auch ein Brandschutzgutachten vorliegt, kann ein Erörterungstermin festgelegt werden, in dem die von Einwendern erhobenen Einwände gegen ein Projekt besprochen werden“, sagt Bröring. 

Dienstag, 26. Oktober 2010

Hähnchenmastanlage: Gemeinderat Ahorn befasst sich heute mit dem Projekt

VonWolfgang Braunschmidt aus der Zeitung Neue Presse Coburg  vom 26.10.2010



Wohlbach – Bis zu 39 145 Hühner sollen es sein, die künftig in einem Stall bei Wohlbach, einem Ortsteil der Gemeinde Ahorn, zur Schlachtreife
herangezogen werden. Vergleichbar ist der landwirtschaftliche Betrieb, der bislang nur auf dem
Reißbrett existiert, mit der Haltung von 300 Mastschweinen einschließlich Ferkeln oder 48 Kühen, heißt es aus dem Amt für Landwirtschaft in Coburg. Ein Hof dieser Größenordnung
sei im Coburger Land durchaus üblich, so die Behörde. Und weil es
sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der mehr als 50 Prozent
des notwendigen Futters selbst erzeugt und im Außenbereich liege,
gilt das Projekt als „privilegiert“. Trotzdem gibt es massiven Widerstand
gegen den Stallneubau. Der Gemeinderat hat sein „Einvernehmen“
versagt. Die heute bestehende Zufahrt zum künftigen Gebäude sei
den Belastungen des zu erwartenden Lkw-Verkehrs nicht gewachsen. Die
Kommune will den Ausbau aus ihren Steuermitteln nicht finanzieren. Die
Erschließung, heißt es aus dem Rathaus, müsse der künftige Betreiber
selbst bezahlen, was dieser bislang jedoch ablehnt. Auch die „Immissionen“
– Lärm, Geruch, An- und Abfahrten von Lastwagen meist in der
Nacht sowie die Mistlagerung in einer ehemaligen Maschinenhalle am
Ortsrand – sind ein entscheidender Grund dafür, dass sich der Gemeinderat
gegen den Stallneubau stellt. Ein Güteangebot, sein Projekt weiter
entfernt von Wohlbach in freier Flur zu verwirklichen und damit
seine wirtschaftliche Existenz dauerhaft zu sichern, lehnt der Landwirt
kategorisch ab. Er hält am Bauplatz am Ortsrand fest und präsentiert
dem Gemeinderat heute Abend einen neuen Vorschlag zur Erschließung
des von ihm gewollten Baugrundstücks. Nicht nur der Gemeinderat ist gegen
den Hühnerstall. Auch eine Bürgerinitiative kämpft seit Monaten
dagegen. Es gab rund 570 Einsprüche, obwohl Wohlbach nur etwas
mehr als 300 Einwohner zählt. Auch die Eigentümer von Schloss Hohenstein,
einem beliebten Ort für Hochzeiten, sind auf der Seite der Gegner.
„Kein Brautpaar würde es je vergessen, wenn es an seinem Hochzeitstag
Gestank gegeben hätte“, heißt es im „Protokoll über den Erörterungstermin“
zur „Errichtung einer Mastgeflügelanlage für insgesamt 39 145
Masthähnchenplätze“ in der Gemarkung Wohlbach. Dieser fand am 31.
Mai dieses Jahres in der Mehrzweckhalle in Ahorn statt. Dabei wurde das
Für und das Wider ausgetauscht. Ergebnis:
Befürworter und Gegner der Anlage stehen sich unversöhnlich
gegenüber – bis heute. Während der Bauherr beim Gemeinderat
mit einer neuen Variante für den Straßenbau zum geplanten
Stall vorstellig wird, hat die Bürgerinitiative
Dr. Ulrich Esser, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
bei der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, beauftragt,
ein Gutachten zu überprüfen, das das in Fürstenfeldbruck beheimatete
Ingenieurbüro Koch für den Landwirt angefertigt hat. Während
Koch die Zulässigkeit des Bauvorhabens
und dessen Unschädlichkeit für Wohlbach und seine Einwohner feststellt,
kommt Esser zu einem anderen Ergebnis. Kernpunkt der Kritik:
Beim Gutachten pro Hühnermastanlage wurden zu niedrigeWerte für die
Berechnung der zu erwartenden Belastungen zugrunde gelegt. „Warum
der Gutachter in seinem Immissionsschutz- Gutachten zum Genehmigungsantrag
mit einer deutlich geringeren Einzeltiermasse von
0,00126 Großvieheinheiten pro Tier (GV/T) operiert, ist dem Unterzeichner
nicht nachvollziehbar“, schreibtUlrich Esser.
Für die inWohlbach geplante Normalmast bis zu einem Gewicht von
1600 Gramm pro Hühnchen sei mit einer Einzeltiermasse von 0,0016
GV/T zu rechnen und nicht nur mit 0,00126. Der auf den ersten Blick
minimale Unterschied hat gewaltige Auswirkungen: auf die Geruchsentwicklung
und auf die Mistmenge, die entscheidend ist für die Zahl der
Lkw-Fahrten zur geplanten Anlage. Des Weiteren seien für die Immissionsprognose
Daten derWetterstation Sonneberg-Neufang verwendet
worden und nicht die der Coburge Kläranlage, die wesentlich näher bei
Wohlbach liegt. Diese Messstation
gebe die Windrichtungsverteilung für die geplante Hühnermastanlage
in dem Ahorner Gemeindeteil „aufgrund der räumlichen Lage und der
Orientierung der Höhenzüge un dTalverläufe wesentlich besser wieder
als die in mehr als 600 Meter Höhe gelegene, circa 27 Kilometer entfernte
Station Sonneberg-Neufang“, so Gutachter Esser. Er hat deshalb eine
Neuberechnung durchgeführt. Ergebnis:
Emissionen des geplanten Stalls wurden „teilweise unterschätzt“,
Parameter für die Immissionsberechnungen der Anlage „nicht
immer korrekt gesetzt“. Das Landratsamt Coburg prüft gegenwärtig
die Zulässigkeit des Vorhabens und muss am Ende eine Entscheidung
treffen. Es hat jetzt das Bayerische Landesamt für Umwelt
eingeschaltet.
Auch im Landkreis Lichtenfels gibt es Proteste gegen einen Hühnermastbetrieb,
mit 39 000 Masthähnchen der derzeit größte in Oberfranken. Bürger in der
60-Einwohner-Ortschaft Messenfeld bei Ebensfeld fürchten Geruchsbelästigung
und gesundheitliche Schäden. Dagegen betont der Bürgermeister des Marktes
Ebensfeld, Bernhard Storath (CSU), der Bau und der Betrieb der Anlage seien mit
strengen Auflagen verbunden.


Freitag, 15. Oktober 2010

Agrarindustrie-Experte prophezeit den Zusammenbruch des Hähnchenmarkts

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft  e.V. [Bedingter Umbruch]Landesverband Niedersachsen   -   Pressesprecher : Eckehard Niemann, Varendorferstr.24, 29553 Bienenbüttel T: 0151 - 11 20 16 34,  Mail: eckehard.niemann@freenet.de 
Pressemitteilung, 29.9.2010: 
Agrarindustrie-Experte prophezeit den Zusammenbruch des Hähnchenmarkts  

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht sich in ihrer Einschätzung eines bevorstehenden Zusammenbruch des Hähnchenmarktes nunmehr nachdrücklich bestätigt durch eine Marktanalyse des Geflügelmarkt-Experten Prof. Hans-Wilhelm Windhorst. Der agrarindustrienahe ehemalige Leiter des ISPA-Instituts an der Universität Vechta veröffentlichte seine Warnung vor ruinösen Überkapazitäten jetzt in der Fachzeitschrift „DGS Magazin“ (Ausgabe 35/2010), dem offiziellen Organ des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft. In seiner Analyse „Wachstum als Risiko?“ beschreibt er die derzeit laufende massive Erweiterung der Schlachtkapazitäten in der Hähnchenbranche: vor allem durch den Schlachthof-Neubau des Rothkötter-Konzerns in Wietze (bei Celle) und – als Reaktion darauf - auch durch den Ausbau von Schlachtkapazi-täten bei dessen Konkurrenten Wiesenhof, Sprehe, Stolle und Friki. Die in diesem Verdrän-gungswettbewerb produzierten Überschüsse belaufen sich laut Windhorst auf „weit mehr als das Doppelte des wahrscheinlichen Zusatzbedarfs“ auf ohnehin gesättigten Märkten.  

Schon 2011 und danach noch verstärkt werde somit weit über die Aufnahmefähigkeit der deutschen, der europäischen und voraussichtlich auch der internationalen Märkte hinaus produziert werden. Windhorst warnt, infolge dieser Überschüsse werde in der ganzen Produktionskette bald kein Geld mehr verdient werden. Es werde „zu einer Reduzierung der Kapazität kommen oder auch zu einem Zusammenbruch ganzer Produktionsketten“. Diese werde nicht nur zu einer Unterauslastung oder zu einem Zusammenbruch von Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben führen, sondern werde vor allem auch die Vertragsmäster in Form von Preisdruck, Vertragskündigungen und Liquiditätsproblemen treffen.  

Die regionale Verdichtung der Produktion und deren Ausdehnung nach Ostniedersachsen (Wietze) werde zudem „das Problem der umweltverträglichen Verwertung der tierischen Exkremente und des Krankheits- und Seuchenrisikos“ noch weiter verschärfen. Die regionalen Verschiebungen der Getreide-Warenströme führen laut Windhorst zu einer noch stärkerer Abhängigkeit von Futtermittelimporten und von risikoreichen Marktschwankungen. Ein wachsendes Problem sieht Windhorst auch im Widerstand gegen eine weitere Verdichtung bzw. Neuerrichtung von Mastanlagen. Dieser komme „nicht nur von Tier- und Umweltschutzorganisationen, sondern auch von der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie von Landwirten selbst“.    

Die AbL ergänzte diese Ausführungen Windhorsts mit Hinweisen auf die „Qualzucht und Qualhaltung der Tiere“, auf die totale Abhängigkeit der Vertragsmäster von den Schlachtkonzernen, auf die Geruchs-, Ammoniak- und Keimbelastung von Anwohnern und Umwelt und auf die Bedrohung einer bäuerlichen Tierhaltung durch diese agrarindustriellen Mastanlagen. „Die unverantwortliche Förderung und Beschönigung dieser unappetitlichen Überproduktion durch Schlachtkonzerne, Bundespolitiker, Landesregierungen, Bauernverband und Agrarindustrielobby muss sofort beendet werden“ – forderte AbL-Sprecher Eckehard Niemann. Das bundesweite „Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ von mehr als 100 Bürgerinitiativen werde weiter massiven Druck machen für ein Bauverbot von Agrarfabriken, für bessere Tierhaltungsvorschriften und für die Förderung einer artgerechten Nutztierhaltung in bäuerlicher Hand in lebendigen Regionen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

Sonntag, 15. August 2010

Erörterungstermines zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Mastgeflügelanlage für insgesamt 39.145 Masthähnchen durch Thomas Ritz in Wohlbach.

Viele Fragen bleiben trotzdem noch unbeantwortet und es sollte genau hingeschaut werden, ob alle Angaben in dem Antrag der Mastanlage plausibel belegt werden können.



Fünf Stunden lang "bombardierten" 50 Bürger mit konkreten Fragen die Experten.

Ahorn - "Wir wurden ernst genommen und es wurde auf unsere Bedenken eingegangen" resümierte eine Bürgerin nach dem fünfstündigen Erörterungstermines zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Mastgeflügelanlage für insgesamt 39 145 Masthähnchen durch Thomas Ritz in Wohlbach. Regierungsrat Daniel Hopf vom Landratsamt Coburg attestierte im Gegenzug den Teilnehmern Sachlichkeit.

Bei den Privateinwendungen im Rahmen einer Anhörung, die Einfluss auf die Genehmigung haben werden, ging es in erster Linie um die vorgegebenen Themen Entwässerung, Grundwasser, Geruchsemmissionen, Gesundheit, Eingriff in Natur und Landschaft und Wertminderung.

Die Frage kam auf, wer schützt uns vor multiresistenten Keimen, die sich in Fäkalien befinden und beispielsweise Durchfallerreger sein könnten. Der Experte Dr. Helmut Weiß meinte dazu, dass derartige Keime keinesfalls aggressiver sind als diejenigen, die sich in anderen "Misthaufen aufhalten". Es könnten Haustiere eher ein Problem bei den Erregern sein, so Weiß, der eine Gesundheitsgefährdung von gelagertem Mist ausschloss, ebenso die Übertragung von Krankheitserregern durch Mücken. Allerdings wurde eingeräumt, dass der Hähnchenbestand durch Salmonellen befallen werden könnte.

"Unser Naherholungsgebiet können wir abhaken", meinte ein Teilnehmer. Dazu stellte Uwe Wolf vom Landratsamt fest, dass zum Einen Ausgleichsflächen geschaffen werden und zum Anderen der beabsichtigte Eingriff in die Natur durch die Großproduktionsfläche durch Bestimmungen im Rahmen des Naturschutzgesetzes abgedeckt ist. "Es wird von keiner Verunstaltung ausgegangen", so Uwe Wolf, der von einer Abminderung der Immissionen mit Bepflanzung durch grüne Hecken sich nicht abgeneigt zeigte. Zu einer eventuellen Wertminderung der anliegenden Grundstücke und Gebäude, die schlecht veräußert werden könnten und die eine Vielzahl der eingegangen Einwendungen ausmachten, meinte Daniel Hopf, dass eine derartige Prüfung nicht eine Genehmigungsvoraussetzung ist, ein Entschädigungsanspruch nicht bestehe und dies höchstrichterlich so abgesegnet sei. Hopf räumte ein, dass Anwesen sicherlich schlechter zu verkaufen sind. Auch bestehe ein Anspruch auf Baugenehmigung, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Die Frage an Thomas Ritz, warum er seinen Stall nicht woanders baue, ließ dieser unbeantwortet. Dazu Hopf: "Weitere Standortvarianten wurden nicht geprüft." Bürgermeister Martin Finzel stellte fest, dass die Prüfung und Begründung der Gemeinde aufgrund der Komplexität des Verfahrens an einen Rechtsanwalt übergeben wurde. Martin Finzel: Es wurde kein Einvernehmen erteilt, da der vorhandene Straßenaufbau der geplanten höheren Verkehrsbeanspruchung nicht standhält. Des Weiteren sei die Entwässerungssituation unklar, ebenso die Löschwasserversorgung, wobei die Frage auftauchte, ob Gülle aus Umwelt- gründen verwendet werden kann oder auch Sickerwasser ausreiche.

Veröffentlicht wurde der Artikel in der Neuen Presse Coburg
http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/co-land/coburgland/art2400,1160974


Montag, 24. Mai 2010

Einhellig verweigerten die Gemeinderäte erneut das Einvernehmen

Gemeinderatssitzung vom 10.Mai.2010

Die Einwendungen der Gemeinde gegen die Errichtung einer Mastgeflügelanlage in Wohlbach sind noch nicht aus der Welt geschafft. Noch unvollständig, das beschied der Gemeinderat am Dienstagabend einmal mehr, seien die Immissionsprognose und die Lärmprognose. Nach letzterer werden bei der Abholung der Hähnchen mit großen Transportern in der Nacht die Richtwerte der TA-Lärm für Wohngebiete massiv überschritten. Der Gutachter des Bauantragstellers spricht dagegen von einer seltenen Überschreitung der Grenzwerte. Als nicht relevant bezeichnet dieser die Einwendungen zur Immissionsprognose. Dazu kommt, darauf verwies Bürgermeister Martin Finzel erneut, dass die Erschließungssituation nach wie vor als nicht gesichert gilt . Die Gemeinde stehe nicht unter Ausbau- und Erschließungszwang. Auch solche geforderten Unterlagen, wie Brandschutz oder Regenrückhaltebecken, seien nicht nachgereicht worden. Einhellig verweigerten die Gemeinderäte dem Vorhaben erneut das Einvernehmen. Am 31. Mai um 10 Uhr wird es in der Mehrfachhalle der Gemeinde einen öffentlichen Erörterungstermin zur geplanten Mastgeflügelanlage geben.
Auch der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mastschweinestalles in Wohlbach wurde das gemeindliche Einvernehmen verwehrt. Hier fehlen ebenso Antragsunterlagen, beispielsweise über einen Kanal- und Wasseranschluss oder zum Brandschutz. Zudem würde die Anlage über einen Feldweg nördlich des Grundstücks erschlossen werden. Dieser Weg besitze lediglich eine wassergebundene Decke, die jedoch nicht für die erforderlichen Belastungen ausgelegt sei.